![]() |
![]() | ![]() |
Zusammenfassung der 4.Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 15.03.2021) |
|
Nach den angekündigten Lockerungen der Bundesregierung im Kinder- und Jugendbereich dürfen wir euch nun über die ab 15.03.2021 geltenden Voraussetzungen für die Durchführung von Trainingseinheiten für Kinder und Jugendliche im Freien informieren. Zur Durchführung des Trainingsbetriebes für Spieler ab dem 18. Lebensjahr gibt es leider keine Änderungen zu den bisherigen Regelungen, sodass hier weiterhin lediglich Individualtraining zulässig bleibt. Wir hoffen auch im Erwachsenenbereich bald auf die dringend nötigen Lockerungen! Wir haben unsere Zusammenfassung der 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Regelungen für das gesamte Bundesgebiet und in jene für das Bundesland Vorarlberg untergliedert, zumal für das Bundesland Vorarlberg aufgrund der dortigen Infektionslage besondere Bestimmungen gelten. (1) Regelungen für das gesamte Bundesgebiet (mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg) (1.a) Trainingsbetrieb im Erwachsenenbereich Auf folgende Arten kann der Trainingsbetrieb für Spieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf Sportstätten im Freien stattfinden:
Dabei müssen mindestens 20m2 pro Person zur Verfügung stehen und der Mindestabstand von 2m ist jederzeit einzuhalten. Es darf aber zu keiner Interaktion mit anderen Pärchen/Feldern kommen, da es zu keiner Durchmischung von Personengruppen kommen darf. (1.b) Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendbereich Im Kinder- und Jugendbereich (Spieler bis zum 18. Lebensjahr) dürfen – neben den in lit a. genannten Möglichkeiten – Trainingsgruppen zu Größen von max. 10 Kindern und Jugendlichen gebildet werden. Diese Gruppen dürfen von bis zu zwei volljährigen TrainerInnen oder BetreuerInnen betreut werden. Bei der Sportausübung ist, wie beim Betreten der Sportstätte, ein Mindestabstand von 2m einzuhalten. Bei der Sportausübung darf dieser Mindestabstand kurzfristig unterschritten werden. Aber die Ausübung von Fußballsport im Wettkampfformat ist unzulässig. Die Möglichkeit des Trainings im Kinder- und Jugendbereich in der beschriebenen Form gilt nur für den Freiluftbereich, nicht jedoch in geschlossenen Räumen (zB. einer Sporthalle udgl.). An einer Sportstätte dürfen mehrere Gruppeneinheiten gleichzeitig stattfinden, sofern die Höchstzahl von 10 Spielern und 2 Trainern/Betreuern pro Gruppe nicht überschritten wird und durch organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Personengruppen ausgeschlossen werden kann und das Infektionsrisiko minimiert wird. Für TrainerInnen und BetreuerInnen gilt, dass sie sich spätestens einmal alle sieben Tage testen lassen müssen. Dies ist mittels Antigen-Test oder PCR-Test auch an den öffentlich befugten Stellen (Teststraße, Apotheke) möglich. Liegt dieser Nachweis der negativen Testung nicht vor, haben TrainerInnen und BetreuerInnen auch während der Trainingseinheit eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen. Um die Möglichkeit des Gruppentrainings in Anspruch nehmen zu können, ist die Ausarbeitung eines Präventionskonzepts notwendig. Ein Muster-Präventionskonzept haben wir ausgearbeitet und stellen wir auf unserer Webseite www.oefb.at bzw. auf den Webseiten der Landesverbände bereit. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht für sämtliche Personen, die sich länger als 15 min auf der Sportstätte aufhalten. Von diesen ist der Vor- und Nachname sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse zu erheben. Außerdem sind Datum und Uhrzeit der Trainingseinheit zu erfassen. |
|
SkS | Offener Brief ÖFB |
Offener Brief des Präsidiums des Österreichischen Fußball-Bundes |
|
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz! Sehr geehrter Herr Vizekanzler Werner Kogler! Sehr geehrter Herr Bundesminister Rudolf Anschober! Als Vertreter des Sports und insbesondere des Fußballs haben wir in den vergangenen Monaten unzählige Gespräche geführt und haben gemeinsam mit Experten eine Vielzahl an Konzepten erarbeitet und unseren Vereinen bereitgestellt. Dazu sind wir auch in ständigem Austausch mit den relevanten Ministerien und Stellen gestanden. Trotz gewaltigen Drucks von der Basis sind wir dabei stets konstruktiv und verständnisvoll geblieben und haben uns darüber hinaus öffentlich sehr defensiv verhalten. Dieses Verständnis stößt nun aber absolut an seine Grenzen.... hier geht es zum vollständigen Brief |
|
SkS | Spielebetrieb Frühjahr 2021 |
|
|
SkS | Neujahr 2021 |